2011-10-18: Neues Wahlverfahren für das StuPa
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- Erstellt am Dienstag, 18. Oktober 2011 16:34
Gestern Abend hat das Studierendenparlament (StuPa) der Universität Münster eine neue Wahlordnung für die Wahlen zum StuPa und seinen Ausschüssen beschlossen. Anstatt des alten Systems, indem die Sitze nach dem von D’Hondt entwickelten Höchstzahlverfahren verteilt wurden, tritt das Divisorverfahren nach Sainte-Laguë, welches mittlerweile auch für die Wahlen zum Deutschen Bundestag verwendet wird. Grund ist vor allem der, dass bei dem alten Wahlzuteilungsverfahren größere Listen bevorzugt werden. Mit dem Sainte-Laguë-Verfahren wird sichergestellt, dass auch alle Listen ihrem Stimmanteil entsprechend Sitze im Studierendenparlament erhalten. Erstmals hat sich das StuPa auch für eine Sperrklausel entschieden, sodass ab der Wahl im November nur noch die Listen im Parlament vertreten sein werden, deren Anteil an den abgegebenen Stimmen über drei Prozent liegt.
Übertragen auf die jetzige Legislaturperiode, bedeutet dies, dass alle vertretenen Listen weiterhin vertreten wären: Jusos 9 (-2), Campus Grün 8 (-1), RCDS 6(+0), DIL 2 (+1), SDS 1 (+0), PiratenHSG 1 (+0), ufafo 2 (+1), LSI 1 (+0).
Diese 3%-Hürde stellt demnach keine Benachteiligung von Listen dar, sondern soll ein arbeitsfähiges Studierendenparlament gewährleisten.

