Landesregierung NRW stellt 13.374 Migrantinnen und Migranten unter generellen Terrorverdacht

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AStA der Universität Münster fordert weiterhin Abschaffung der nordrhein-westfälischen Gesinnungstests und verurteilt die Anordnung der Landesregierung auf Durchführung der Tests als diskriminierend und verachtend

Nachdem sich der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität Münster, gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen (u.a. das Landes-Asten-Treffen NRW, Flüchtlingsrat NRW, DGB-Jugend, etc.), nun ein Jahr intensiv und vehement mit dem Innenministerium des Landes NRW auseinander gesetzt hat, kommt Bewegung in das Thema Gesinnungstests. Die Landesregierung hatte mit einem vertraulichen Erlass vom 11. Juli 2007 verfügt, dass die kommunalen Ausländerbehörden bei allen Menschen aus mindestens 26 – meist islamischen - Ländern Befragungen durchführen müssen, welche diese nach Meinung des AStA diskriminieren und unter generellen Terrorverdacht stellen. Die Befragung ist offenbar Voraussetzung zur Erlangung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. In den letzten Monaten hatte sich das Innenministerium vor allem damit hervor getan, dass es jegliche Bemühungen das Thema Gesinnungstest näher zu beleuchten und Fakten dazu zu veröffentlichen, blockierte. Verschiedene Anfragen im Landtag, im Bundestag und intensive Briefwechsel mit dem Innenministerium zeichneten sich durch Desinformations- und Blockadepolitik aus. Doch jetzt gab der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf nach einer kleinen Anfrage durch den Landtagsabgeordneten Rüdiger Sagel zu, dass mit dem Gesinnungstest 13.374 Menschen anderer Nationen in NRW sicherheitsüberprüft worden sind.

Dazu erklärt der AStA der Universität Münster: „Noch vor wenigen Tagen hatte das Innenministerium immer wieder behauptet, dass keine statistischen Daten zu etwaigen Befragungen vorliegen würden. Jetzt liegen plötzlich Zahlen vor und diese sind so enorm und erschreckend, dass schnell deutlich wird, warum sie das Innenministerium zuerst verheimlichen wollte. Die Behauptung des Innenministeriums, eine umfassende Befragung von Menschen aus vorwiegend islamischen Herkunftsländern stelle keine Diskriminierung dar, ist wohl mehr als abenteuerlich. Denn natürlich sind die betroffenen Menschen vorwiegend islamischen Glaubens. Und eine Befragung stellt unserer Meinung nach eine Diskriminierung dar, die durch das Grundgesetz verboten ist.

Die Behauptung des Innenministeriums, die Frage nach der Zusammenarbeit mit den deutschen Geheimdiensten sei nur freiwillig zu beantworten, verhöhnt die Lebenswirklichkeit vieler Betroffener. Denn allein die Vermutung, dass Betroffene mit den deutschen Geheimdiensten zusammenarbeiten könnte, kann in den Heimatländern zu Repressionen führen. Die Rechtsauffassung der Landesregierung bleibt weiterhin fragwürdig, denn der Paragraph 54 (Aufenthaltsgesetz) regelt nur die Rechtsfolgen, aber bietet nicht die Rechtsgrundlage für die in Nordrhein-Westfalen verwendeten Fragebogen.

Wir fordern das Innenministerium auf zu weiteren offenen Fragen Stellung nehmen: Bei wie vielen der befragten Menschen erhärtete sich der „Terrorverdacht“ und wie viele Menschen wurden aufgrund der Befragung aus Deutschland ausgewiesen? Was passiert mit den erhobenen Daten? Werden diese gespeichert, um eine Ausweisung zu einem beliebigen Zeitpunkt durchführen zu können? Außerdem fordern wir das Innenministerium und die Landesregierung dazu auf die Durchführung von Gesinnungstests endlich zu beenden und alle erhobenen Daten zu vernichten.“