Finanzen
Alles Wichtige rund um das 22. BAföG-Änderungsgesetz
Endlich ist es so weit. Nach Jahren des Stillstandes wird das BAföG zum 01.10.2008 endlich wieder einmal erhöht. Wurde aber auch Zeit. Denn an die letzte Anhebung der Fördersätze im Jahr 2001 können sich nur noch wenige Studierende erinnern. Dabei war die Erhöhung dringend nötig, denn während die Lebenshaltungskosten in den letzten sechs Jahren um gut zehn Prozent gestiegenen sind, stagnierten die Fördersätze auf gleichbleibendem Niveau.
Gerade für Kinder aus ärmeren Familien, denen durch die staatliche Studienfinanzierung ein Studium ermöglicht werden soll, stellt eine fehlende Anpassung jedoch ein großes Problem dar. Aus diesem Grund hat sich der AStA und der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs), dies ist der studentische Dachverband, in der Vergangenheit stark um einen Ausbau der staatlichen Studienfinanzierung, das grundlegendes Instrument für mehr Chancengleichheit, bemüht. Nun wurden mit dem 22. BAföG-Änderungsgesetz zu mindest einige der studentischen Forderungen in die Tat umgesetzt, auch wenn wir weiterhin für umfassendere Erhöhungen etc. kämpfen.
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Studium und Arbeiten
Ein kurzer Leitfaden für alle Studierende, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst erarbeiten müssen - mit Infos zu Steuern, Renten/Krankenversicherung & BAföG.
Nachdem jahrelang die BAföG-Leistungen systematisch gekürzt wurden und auch die Reformbemühungen der rot-grünen Bundesregierung mehr oder weniger im Sande verlaufen sind und nur symptomatische Verbesserungen zur Folge hatten, gehört Arbeiten neben dem Studium für mehr als zwei Drittel aller Studierenden zur täglichen Realität. Allerdings wird das Studium durch eine Nebentätigkeit, die unter Umständen bis zu 20 Stunden wöchentlich das ganze Jahr durchgehend ausgeübt wird, erheblich belastet und die Aussichten eines Abschlusses innerhalb der Regelstudienzeit deutlich verringert, so dass die geplanten Langzeit-Studiengebühren am vollkommen falschen Punkt ansetzen, aber letztlich einfacher zu realisieren sind als tiefgreifende Reformen des (Hochschul-)bildungssystems in Deutschland.
Wer aber auf eine Nebentätigkeit zur Finanzierung seines Studiums zwingend angewiesen ist, sollte unbedingt die nachfolgenden Punkte berücksichtigen, um nicht früher oder später beachtliche Probleme mit den Sozialversicherungsträgern (Bundes-/Landesversicherungsanstalten und Krankenkassen) oder dem Finanzamt zu bekommen. Hiervon (und natürlich auch vom eigenen Arbeitsrhythmus und dem gewählten Studienfach) hängt auch ab, ob man durchgehend während des Studiums oder aber nur während der vorlesungsfreien Zeit (von Nicht-Studierenden gerne als "Semesterferien" bezeichnet) arbeitet.
BAföG
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben Studierende, die bestimmte Bedingungen erfüllen (dazu unten gleich mehr) und an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums. 1971, als das BAföG von der damaligen sozialliberalen Koalition eingeführt wurde, konnten noch 60% aller Studierenden BAföG- Leistungen in Anspruch nehmen. Derzeit werden mehr als 400.000 Studierende gefördert, ein Plus von mehr als 80.000 Studierenden nach der BAföG-Reform im April 2001. Der durchschnittliche Fördersatz liegt bei ca. 370,- €. Mehr als zwei Drittel der Studierenden sind daher heute gezwungen, neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, was das Studium oftmals zwangsläufig unnötig verlängert.




